der_kleine_techniker schrieb am 09.10.2021 15:11:
Also kann man der Fallenjagd nachgehen entsprechend den Landesgesetzen.
Die Jagd mit der Schusswaffe ist wegen den Projekteilreichweite und -energie zumeist nicht möglich.
Auch weiterhin sollte von der Jägerschaft Tollwutköder ausgebracht werden, mit Tollwut ist nicht zu spaßen. Und ein Merksatz für die unbedarften Stadtkinder. Wenn ein Fuchs auf dich zukommt und nicht flieht, dann renn um dein Leben. Tollwut verändert das Verhalten der Tiere und es muß sich nicht um ein angefüttertes Tier handeln, sondern kann auch krank sein. Und Tollwutbiss = Tod oder sehr schwer geschädigt, sofern man nicht geimpft ist.
Die Bogen- oder Armbrustjagd ist in Deutschland verboten, aber im Stadtgebiet wäre das ein guter Ansatz, zumindestens den Schwarzkittel in den Griff zu bekommen.
Nabu sollte man nicht als erste Quelle verwenden, wenn es um das Jagdrecht geht. Jede Landesjägerschaft gibt genauere Auskunft.
Der Nabu, das sind die Tierschutzexperten.
In Thüringen:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/verhungernde-rinder-in-naturschutzgebiet-100.html
Es war kein Versehen und nicht das erste mal.
Landkreis Leer:
https://taz.de/Skandal-beim-Nabu/!5182679/
Alles was die können ist Lobbyismus und Spenden eintreiben.