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Avatar von der_kleine_techniker
  • der_kleine_techniker

mehr als 1000 Beiträge seit 23.09.2004

Re: "entweder durch Gewehrkugeln oder durch qualvollen Tod in den Fallen. " Fram

Selbstverständlich sind Fallen die sofort töten erlaubt. Aber richtig, das regeln die Landesgesetze. Abdunkelung, Greifschutz etc. lernt mal alles beim Fallenlehrgang. Und ohne Sachkundenachweis keine Fallenjagd.

Aber auf dem Dachboden oder in der Stadt kann man nicht ohne Fallenjagd auskommen.

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