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  • Ungefragter 2

mehr als 1000 Beiträge seit 20.03.2020

Re: "entweder durch Gewehrkugeln oder durch qualvollen Tod in den Fallen. " Fram

"Selbstverständlich sind Fallen die sofort töten erlaubt. Aber richtig, das regeln die Landesgesetze. Abdunkelung, Greifschutz etc. lernt mal alles beim Fallenlehrgang. Und ohne Sachkundenachweis keine Fallenjagd.

Aber auf dem Dachboden oder in der Stadt kann man nicht ohne Fallenjagd auskommen."

Ich muss mich bei Ihnen und dem Autoren dieses Artikels teilentschuldigen. Nach eingehenderer Recherche muss ich konzedieren, dass nicht in allen Bundesländern die Totschlagfallen verboten sind, sondern nur in einigen Bundesländern.

Ich wünsche dem Autoren daher nur noch entweder den Marder auf dem Dachboden oder den Waschbären in der Wohnung. Vielleicht noch den Fuchs im Lastenrad.😉

Übrigens stehen einige Vogelfreunde der Jagd auf Füchse und andere Räuber (auch invasive) gar nicht so negativ gegenüber.

Die liebe der Tierfreunde zu ökologisch dysfunktionalen invasiven Arten kann ich mir auch durch eine ideologisch aus anderen Quellen getriebene Überspitzung des Tierschutzgedankens erklären. Auch einige invasive Pflanzen, die hübsch anzusehen sind, sind überaus dysfunktional für unsere regionale Natur.

Aber gut, wen kratzt das?

Schönen Sonntag!

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