Kanickel schrieb am 08.09.2023 08:09:
TwoOfFive schrieb am 07.09.2023 16:37:
Putins Verbrechen rechtfertigen doch keine eigenen Verbrechen ^^
Das Prinzip der Notwehr ist schon ein Begriff, oder? Im Falle von Notwehr darf das Opfer sich mit Gewalt wehren, die sonst illegal und unmoralisch wäre.
Absolut richtig. Allerdings wäre ich vorsichtig so ratzfatz zivilrechtliche Dinge zu übertragen.
§ 32
Notwehr(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Von einem anderen abzuwehren, dazu müsste man also Kriegspartei werden, von sich abwenden fällt ja eher aus ^^ Zivilrechtlich wäre das eher eine Straftat wenn ich der Oma die gerade überfallen wird eine Knarre reiche damit sie den Täter abknallt.
Achso, wo steht in meinem post das die Ukraine sich nicht wehren darf?
Wenn Russland die Ukraine einnehmen würde, dann würden noch viel, viel mehr Menschen vertrieben und getötet werden, als es aktuell der Fall ist. Wir holen das Bestmögliche heraus.
Wenn die Ukraine eingenommen würde, was wäre die Grundlage für die Aussage das RUS einfach so weiter Menschen töten würde?
Und darum gehts ja: Holöen wir wirklich das Bestmögliche raus?