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  • INT_MIN

889 Beiträge seit 18.05.2020

Re: ...wie sie mir gefällt in Brüssel, Berlin, London und Washington

tiferet schrieb am 06.04.2021 16:17:

und man sie mit dem Tode bedroht, sollten sie darauf beharren....
Dann greift meiner Meinung nach das Selbstbestimmungsrecht der Völker als ius cogens, und schlägt das Recht auf Integrität der Staatengrenzen, wie immer die auch zu Stande gekommen sein mögen.

Die westliche Reaktion darauf ist beschämend illegal.

"Wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert, kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken."

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker#cite_note-15

Das Völkerrecht gilt in westlichen Hauptstädten nur selektiv. Sprich dann, wann es nützt. Ansonsten gilt die »rule-based order« — wohlgemerkt die »Regeln« der westlichen Hegemonie, also eben nicht »international law«.

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