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  • Gasmann

mehr als 1000 Beiträge seit 04.03.2005

"Vorübergehende Zuflucht" gibt es nicht

Ein Aufenthaltstitel ist ein Aufenthaltstitel. Der wird ein paar Mal verlängert und dann gibt es eine Niederlassungserlaubnis (unbefristet) und, falls gewünscht, einen Integrationskurs später die Einbürgerung.
Zudem sollte man mal zur Kenntnis nehmen, dass alle Gesetze, die die legale oder illegale Einwanderung verhindern sollten, aus praktischen oder rechtlichen Gründen gescheitert sind und/oder irgendwann aufgehoben wurden.

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