Das Völkerrecht sagt auch etwas über das Selbstbestimmungsrecht der Völker, d.h. auch der Staat Ukraine hat kein Recht auf seine Grenzen, wenn die Menschen in einer Region mit diesen Grenzen nicht einverstanden sind.
Netter kleiner Bauerntrick. Das ist der billige Versuch, sich einen Einmarsch nachträglich von der Bevölkerung genehmigen zu lassen. Das ist selbstverständlich nicht möglich. Ein solches von einer Besatzungsmacht initiiertes Referendum ist rechtswidrig, sein Ausgang nichtig.
Bei dem Selbstbestimmungsrecht der Völker schützt das Recht jeder Nation, frei, also unabhängig von ausländischen Einflüssen, über ihren politischen Status, ihre Staats- und Regierungsform und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Eine Annexion als gewaltsame und extreme Form der ausländischen Einmischung ist das genaue Gegenteil von Selbstbestimmung. Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen bestehenden Staaten, zu einer Sezession, also der Bildung eines neuen Staates, trifft es keine Aussagen, außer dass es definiert, welche Mindestbedingungen für eine Anerkennung als Staat erfüllt sein müssen. Es ist die Sache der einzelnen Staaten das in ihrer Verfassung zu regeln.