Ansicht umschalten
Avatar von venice12
  • venice12

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2015

Der lächerliche Genozid

Nach seiner Meisterleistung i.S. "Krieg in Europa" (was der Jugoslawienkrieg s.E. natürlich nicht war), setzte Scholz noch einen drauf:

" Die russische Erzählung etwa, die Ukraine verübe in ihrem Osten einen Genozid, sei "lächerlich"."

https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-02/sicherheitskonferenz-olaf-scholz-kamala-harris-muenchen?

Glaubt Scholz im Ernst, er könne den Juristen Putin vorführen? Der wisse nicht, wovon er rede, wenn er von Genozid an der russischen Bevölkerung des Donbass spricht? Ausgerechnet er als deutscher Regierungschef dem russischen Staatschef gegenüber?

Wie das in Russland ankam, muß hier nicht ausgebreitet werden; aber für jeden, der das auch "lächerlich" findet (wie natürlich auch die westliche Mainstreampresse) hier erst mal die gültige Definition:

"Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:

Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Diese Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

Es macht sich also schon jemand des Völkermordes schuldig, der lediglich beabsichtigt, also den Vorsatz hat, eine Menschengruppe zu vernichten. Ist eine der Taten von Artikel II a bis e der Konvention tatsächlich durchgeführt worden in Vernichtungsabsicht, dann ist es unerheblich, ob oder wie viele Mitglieder der Gruppe wirklich vernichtet worden sind. Letztendlich braucht man für die Strafbarkeit das „Ziel“ nicht erreicht zu haben."

https://www.voelkermordkonvention.de/voelkermord-eine-definition-9158/

Alles klar?

Wieviele Äußerungen (nicht nur) politisch Verantwortlicher in der Ukraine, und wieviele Morde an Ostukrainern müßte man denn anführen, damit der o.g. Sachverhalt als erfüllt angesehen werden kann?

Erinnert sei hier nur an Poroschenkos Drohungen:

https://www.youtube.com/watch?v=aHWHqj8g7Bk

oder an diesen Herrn:

https://www.youtube.com/watch?v=S9SOVarOFJk

Man kann sicher sein, daß in Russland ganze Aktenberge dazu vorliegen und die Verantwortlichen irgendwann dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Ich würde sogar einen Tipp abgeben, welche Staatsanwältin bei diesen Verfahren die Anklage vertreten würde.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.02.2022 13:13).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten