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  • Alexander Durin

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2013

Ein Fall für das Völkerrecht

Das ist ein klassischer Fall für das Völkerrecht. In vielen Ländern leben Ethnien, die in der Minderheit sind und eigene Bräuche und sogar bisweilen einer eigene Sprache haben. In Deutschland sind zum Beispiel Dänen oder Sorben solche Ethnien, die gerade als Minderheit einen besonderen Schutz genießen. Und nicht nur Schutz: sie werden kulturell und finaziell gefördert. Es soll ja schließlich bunt sein.

Das ist Völkerrecht. Aber ein Verbot oder auch nur ein faktisches Verbot der Sprache ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Und vor allem gegen die Vorstellung eines multikulturellen Zusammenlebens in einem Land.

Und wer stellt sich jetzt durch Verschweigen gegen Multikulti? Doch nicht etwas diejenigen, die dauernd Multikulti im Zusammenhang mit dem Import ungebildeter religiöser Extremisten Multikulti propagieren?

Die können sich doch selbst nicht mehr ernst nehmen.

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