Nein ist er nicht. Er gibt einfach die völkerrechtliche Sachlage korrekt wieder.
Annexionen sind völkerrechtlich grundsätzlich verboten (Hoover-Stimson Doktrin), da kein Vertrag Unrecht in Recht verwandeln kann. Die tragende Säule des Völkerrechts ist das Gewaltverbot, gegen das hat Russland verstoßen. Alle aus diesem Verstoß folgenden Rechtsakte sind von vornherein nichtig.
Eroberer können allenfalls als Besatzer, dessen Rechte und Pflichten in der Genfer Konvention geregelt sind, ein de-facto Regime errichten, aber niemals den rechtlichen Status der eroberten Gebiete ändern. Selenskyi könnte also unterschreiben was er will, so ein Vertrag bliebe rechtlich unwirksam. Er wäre einem Kaufvertrag über Diebesgut vergleichbar. Der ist ebenfalls von vornherein nichtig und der Käufer erwirbt daraus keinerlei Rechte an dem Diebesgut. Die einzige Möglichkeit diesen Mangel zu heilen ist die formelle Rückgabe an den rechtmäßigen Besitzer und der anschließende legale Erwerb.