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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Du siehst nur die Rechte aber nicht die Pflichten

loopcontrol schrieb am 16.04.2023 19:01:

Karl Sten schrieb am 16.04.2023 17:27:

Kriegsdienstverweigerung gehört zwar seit 1987 zu den von der UN anerkannten Menschenrechten, aber selbst ständige Sicherheitsratsmitglieder wie China und Russland pfeifen darauf.

Warum also gerade der Ukraine einen Vorwurf daraus machen - im Gegensatz zu Russland kämpft die Ukraine um ihr Überleben.

Wo Unrecht zu Recht wird, weil es "der andere" ja auch macht, da herrscht dennoch das Recht der Ungerechtigkeit und es gibt aus humanistischer Sicht keine Logik, selbiges umzudeuten. Leider gibt es aktuell nur keinen Fachanwalt für Menschenrechte in Den Haag, der die Ukraine dafür vor Gericht stellen will.

Eine Menschenrechtsverletzung bleibt immernoch, was die Rechte eines Menschen verletzt und nicht was der Notstand angeblich rechtfertigt.

Menschen (Staatsbürger) haben eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das eine ist untrennbar mit dem Anderen verbunden.

Es gibt ja auch z.B. die Möglichkeit Sanitätsdienst zu leisten oder Baubataillone.

Sie wollen ja sicher auch nicht, dass man sie während eines Blackouts unter vorgehaltener Waffe und einer Uniform ausrauben darf, nur weil der Notstand es rechtfertigt, dass die Wehrfähigkeit der Nation über ihrem Menschenrecht der körperlichen Unversehrtheit steht, wenn sie etwas dagegen haben.

Das nennt sich dann nicht Raub sondern Beschlagnahme - und dafür gibt es je nach Land unterschiedliche Regelungen.

z.B hier:

Art 14 GG

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article157877470/Im-Notfall-sollen-Bauernhoefe-beschlagnahmt-werden.html

oder

https://www.wochenblatt.es/spanien/staat-soll-im-krisenfall-auf-private-gueter-zugreifen-koennen/ (Spanien)

Das ist durchaus legitim, wenn dadurch größerer Schaden abgewendet werden kann.

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