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  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Stieläugiges Ohrenschlackern

Bernhard Gulka schrieb am 16. April 2023:

"Als Hebel, um unliebsame Stimmen verstummen zu lassen, dient der Regierung in Kiew das Kriegsrecht. Durch dieses wurden die verfassungsgemäßen Grundrechte faktisch ausgehebelt, die Versammlungs- und Redefreiheit, das Streikrecht und viele andere Rechte erheblich eingeschränkt."

Amüsant, wie der Autor durch den Vergleich der "Normalgesetze" des terroristischen Angreifers Russland mit dem "Kriegsrecht" des sich verteidigenden Opfers Ukraine, hemmungslos die Moral des Opfers in Frage stellt.

Offensichtlich ist vielen gar nicht bewusst, was bei uns in Deutschland im Bündnisfall losgetreten werden würde. Etlichen würden schier die Augen hervorquellen, wenn ihnen plötzlich Persönlichkeitsrechte wie z.B. das Postgeheimnis entzogen werden und kurzerhand neue Gesetze erlassen werden können, die situationsbedingt für die Verteidigung als notwendig erachtet werden.

● https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsverfassung

Besonders interessant finde ich den "Spannungsfall", dessen Feststellung Grundlage für die Aktivierung der Notstandsgesetze ist:

"In Artikel 80a (GG) ist bloß die Rede von „wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt“; unter welchen faktischen Bedingungen / sachlichen Voraussetzungen der Bundestag den „Spannungsfall“ „feststell[en]“ darf, ist dort nicht gesagt."

● https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetze_(Deutschland)

Mit größter Erheiterung stelle ich mir gerade die verbale Explosion in diesem Forum vor, würde vom Bundestag aufgrund der vorherrschenden Spannungen mit Russland der "Spannungsfall" offiziell festgestellt werden.

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