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  • Peter Schindler

19 Beiträge seit 12.08.2022

Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz

Russland verbreite "Desinformation, Propaganda und Narrative", warnte der Chef des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang; etwa jenes, dass der Kreml die Ukraine angegriffen habe, weil die eigenen Sicherheitsinteressen durch den Westen verletzt worden seien. Dass diese These Gegenstand politischer und politikwissenschaftlicher Debatten ist, ficht den Geheimdienstchef nicht an. Russisches Narrativ! Punkt!

Lieber Herr Neuber,

herzlichen Dank für das - im Mainstream nicht mehr vorhandene - Bekenntnis zur Meinungsfreiheit und Ihre klare Positionierung hierzu.

Im Juli letzten Jahres habe ich hier auf Telepolis einen Beitrag zum o.g. Zitat veröffentlicht http://https://www.telepolis.de/features/Wie-der-Verfassungsschutz-in-die-Meinungsfreiheit-eingreift-9206508.html?seite=all

Herr Unzicker und ich hatten danach das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aufgefordert, keine unwahren Behauptungen aufzustellen und solche künftig zu unterlassen. Innerhalb eines Monats hatten wir dann eine schnelle, aber dürftige Antwort erhalten: Unser Begehren sei unzulässig und unbegründet.

Hiernach haben wir im Oktober Klage beim Verwaltungsericht in Köln eingereicht (Verletzung der Meinungsfreiheit und rechtswidriger Eingriff in den grundgesetzlich geschützten sozialen Geltungsanspruch).

Die erste Frist zur Klageerwiderung (19.12.2023) wurde seitens des Gerichts auf Antrag des BfV um ganze sechs Wochen bis zum 30.01.2024 verlängert. Jedoch war es dem BfV auch bis zu diesem Zeitpunkt nicht gelungen, auf unsere Klageschrift zu antworten ("Arbeitsüberlastung"). Nunmehr hat das BfV bis zum 27.02.2024 Zeit, auf unsere Klage zu erwidern.

Hierzu haben wir dem Gericht eine Stellungnahme zugesandt:

Die Beklagte, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, erbittet nunmehr schon zum zweiten Mal kurz vor Ablauf der gerichtlich festgesetzten Frist zur Klageerwiderung um eine Fristverlängerung, wiederum mit dem Argument der hohen Arbeitsauslastung. Dass das BfV die andauernde Rechtsverletzung der Kläger angesichts des Klagegegenstands ganz offensichtlich als sachlich nachrangig einstuft, spricht eine deutliche Sprache. Vorprozessual war es dem BfV innerhalb eines Monats gelungen, das Begehren der Kläger kurz und bündig auf sieben Seiten als „unzulässig und unbegründet“ abzuhandeln (siehe Anlage K3) und die Kläger auf diese Art und Weise abzufertigen. Nunmehr braucht das BfV wohl insgesamt schon mindestens 14 Wochen, um die Klageschrift zu beantworten und intern abzustimmen. Dies zeugt jedenfalls nicht davon, dass die Gegenseite von ihrer damaligen Begründung noch überzeugt wäre, ansonsten wäre – da der Sachverhalt ja unverändert geblieben ist - ein Verweis hierauf ja völlig ausreichend gewesen.

Mit der Erklärung, andere Angelegenheiten hätten Vorrang könnte das BfV die Angelegenheit ad infinitum hinauszögern und so den grundgesetzlich verankerten Rechtsschutz der Kläger weitge-hend unterlaufen. Für die Kläger hat allein diese Sache Vorrang.

Das Gericht wird daher gebeten, einer weiteren und vor allem derart kurzfristigen Beantragung einer nochmaligen Verlängerung der Klageerwiderungsfrist eine Absage zu erteilen."

Herr Unzicker und ich sind sehr gespannt, ob das BfV es diesmal schafft. Schau'n mer mal.

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