Diese latente Identifizierung mit der Position Russlands durchzieht das ganze Papier. Der verbrecherische Charakter der russischen Unterwerfungsoffensive, sowohl nach dem ius ad bellum (Rechtfertigungsgrund) als auch nach dem ius in bello, angesichts der kriegsvölkerrechtswidrigen Methoden, wird völlig unterschlagen.
Der Autor war laut Wikipedia "Planungsstabsoffizier und Referatsleiter im Internationalen Militärstab (IMS) im NATO-Hauptquartier in Brüssel. Von 1996 bis 2000 war er Abteilungsleiter Militärpolitik beim deutschen NATO-Botschafter in Brüssel, von 2000 bis 2005 Direktor Lehre an der Führungsakademie der Bundeswehr und im Anschluss Direktor Academic Planning and Policy am NATO Defense College (NDC) in Rom."
Hat er also nicht selbst in einer Organistation gearbeitet, die.... :
https://taz.de/Zehn-Jahre-Kosovokrieg/!5165840/