Brasso schrieb am 25.04.2022 18:06:
Sie haben auch für Freiwillige geworben.
Im guten Öffentlich Rechtlichen Fernsehen zur besten Sendezeit.
Das wäre in Deutschland aber eine Straftat.
https://dejure.org/gesetze/StGB/109h.html#:~:text=(1)%20Wer%20zugunsten%20einer%20ausl%C3%A4ndischen,2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.04.2022 18:56).