BigCaT schrieb am 05.06.2022 14:55:
Mir stellt sich die Frage, wie in DE die gesetzl. Lage bezüglich der Verherrlichung von Söldnertum ist.
Siehe:
https://www.n-tv.de/mediathek/magazine/auslandsreport/Britischer-Politikersohn-kaempft-in-Ukraine-gegen-Russland-article23375361.html
Nichts neues, solange man keine Straftaten verübt kann im Ausland kämpfen wer will:
Jemand, der sich hingegen den kurdischen Peschmerga anschließt oder der französischen Fremdenlegion, hat dieses Problem nicht. Denn solange keine Straftaten dabei begangen werden, stellt das Tragen einer ausländischen Uniform und die Teilnahme an bewaffneten Aktionen offenbar kein Problem dar.
https://www.dw.com/de/wenn-deutsche-f%C3%BCr-andere-armeen-k%C3%A4mpfen/a-18319283
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.06.2022 15:51).