Sie haben dort aber nicht gegen Assad Krieg geführt, sondern gegen den IS.
Man muss hier drei Aspekte unterscheiden:
1. Die finanzielle und logistische Unterstützung der Opposition gegen Assad. Diese Unterstützung ging über relativ bescheidene Lieferungen von leichten Waffen nicht hinaus, vor allem weil die Amerikaner fürchteten, dass moderne Waffen auf diesem Weg in die Hände von Terroristen gelangen könnten. Mit dem Regierungswechsel 2017 machten die USA klar, dass der Sturz Assads kein Ziel ihres Engagements mehr sei und stellten die nicht-humanitäre Unterstützung der Rebellen praktisch ein. Man mag das als Einmischung verdammen, aber ein Krieg gegen Assad war es sicher nicht und amerikanische Truppen waren daran nicht beteiligt.
Weitaus fragwürdiger ist der massive Einsatz von der im Rahmen eines Stationierungsabkommens in Syrien stationierten russischen Luftwaffe in einem innersyrischen Konflikt, vor allem gegen die Zivilbevölkerung. Die Erlaubnis der UN bezog sich ausdrücklich nur auf von der UN als Terrororganisationen eingestufte Gruppen wie IS und Al-Nusra Front, nicht auf eine pauschale Bombardierung von Nicht-Assad Gebieten. Die Bombardierung von nicht-militärischen Zielen ist auf jeden Fall ein Kriegsverbrechen.
2. Vergeltungsschläge gegen Militärbasen der syrischen Armee wegen des Einsatzes von Giftgas, der von Assad allerdings bestritten wurde. Man darf davon ausgehen, dass dies in Absprache mit den Russen erfolgte, die in Syrien über eine moderne Flugabwehr verfügen und die Cruise Missiles wohl hätten abfangen können.
Das muss man als klaren Völkerrechtsverstoß benennen. Der Zweck (= Abschreckung vom Chemiewaffeneinsatz) heiligt nicht die Mittel.
https://verfassungsblog.de/voelkerrechtswidrigkeit-benennen-warum-die-bundesregierung-ihre-verbuendeten-fuer-den-syrien-luftangriff-kritisieren-sollte/
Mit dem Einsatz von Bodentruppen hat das gleichwohl nichts zu tun.
3. Der Kampf gegen den IS, ursprünglich in einer Koalition mit den Russen. Dabei stützen sich die USA auf die Resolution 2249 (2015) des UN-Sicherheitsrates.
"[Der Sicherheitsrat] fordert die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, auf, in dem unter der Kontrolle des IS ...,, stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen ..., um terroristische Handlungen ... zu unterbinden, ... und den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen haben"
Nur zu diesem Zweck -und indirekt zum Schutz der verbündeten Kurden, die ihrerseits die Hauptlast des Kampfes gegen den IS in Syrien trugen- hatten die USA Bodentruppen in Syrien, allerdings kaum mehr als 2000 Mann. Ernsthaft zu unterstellen, dass die Amis damit gegen die syrische Armee und gegen Assad hätten antreten wollen ist einfach albern und der Vergleich mit der "Spezialoperation" der Russen in der Ukraine ist an den Haaren herbeigezogen. Die USA hatten nie einen zwischenstaatlichen Konflikt im Sinne des Völkerrechts mit Syrien, sie haben nicht gegen Assad-Truppen gekämpft.
https://www.un.org/depts/german/sr/sr_15/sr2249.pdf
Siehe dazu auch:
https://www.bundestag.de/resource/blob/564358/66417232e0f7de033f60ec8f414c7746/WD-2-203-15-pdf-data.pdf
Die UN hat das Völkerrecht im Nachgang von 9/11 das staatliche Selbstverteidigungsrecht auf die Bekämpfung von international operierenden Terrorgruppen ausgeweitet. Wer Terrorgruppen sichere Rückzugsräume gewährt, sei es aus Absicht oder aus Unvermögen, der muss damit rechnen, dass die von den Terrorgruppen angegriffenen Staaten ihrerseits diese Rückzugsräume angreifen.