irrreal_pi schrieb am 20.12.2023 10:46:
Der Krieg eskaliert auf das entsprechende 3. Land.
Nur wenn Russland dieses angreift. Russland eskaliert hier. Aber Russland wird den Teufel tun, ein NATO-Land anzugreifen, die sind ja schon gegen die notdürftig ausgestattete Ukraine sehr beschäftigt.
Mit der Bereitstellung seines Territoriums für Kriegshandlungen verlässt ein Staat den Status der Neutralität und wird zur Kriegspartei und damit zum Ziel von Kriegshandlungen. Der Eintritt einer neuen Kriegspartei ist an sich schon eine Eskalation des Konflikts und stellt eine informelle Kriegserklärung gegen die Gegenseite dar.
Neutralität
Rechtsstatus eines > Staats, der – immerwährend oder zeitlich begrenzt – darauf verzichtet, an einem bewaffneten Konflikt teilzunehmen. Die Haager Übereinkommen von 1907, ergänzt durch das > Völkergewohnheitsrecht, definieren die Rechte und Pflichten eines neutralen Staats.
Ein neutraler Staat hat im Wesentlichen folgende Rechte: Sein Territorium ist unverletzlich; Privatunternehmen, die sich auf seinem Territorium befinden, können mit kriegführenden Staaten freien Handel treiben; die Handelsfreiheit der Privatunternehmen gilt auch für den Verkauf von Waffen, Munition und allem Kriegsmaterial.
Zu den Pflichten eines neutralen Staats gehört vorab, sich der Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt zwischen Drittstaaten fern zu halten. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, die Kriegsparteien mittels Waffen oder Truppen zu unterstützen (er kann demnach nicht Mitglied einer militärischen Allianz wie etwa der Nato sein). Es ist ihm zudem nicht erlaubt, den Kriegsparteien sein Territorium für militärische Zwecke zur Verfügung zu stellen.
https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/publications/Voelkerrecht/ABC-des-Voelkerrechts_de.pdf