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  • Tirofijo

mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2003

Re: Hat jemand mitgezählt?

drago2000 schrieb am 11.10.2022 00:41:

zu erwähnen wäre noch, dass nur UN-Sicherheitsrat Sanktionen verhängen darf.

Du kannst deinen Schwachsinn so oft wiederholen wie du willst aber es wird trotzdem nicht wahr.

> https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/sanctions-against-russia-explained/

Fallen die EU-Sanktionen unter das Völkerrecht?
Ja. Alle Sanktionen der EU stehen in vollem Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Völkerrecht und achten die Menschenrechte und die Grundfreiheiten.

Sobald die EU-Mitgliedstaaten eine politische Einigung erzielt haben, werden die erforderlichen Rechtsakte vom Europäischen Auswärtigen Dienst und/oder der Europäischen Kommission ausgearbeitet und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Verordnungen und Beschlüsse des Rates sind als Rechtsakte mit allgemeiner Geltung für alle Personen und Einrichtungen, die der Rechtshoheit der EU unterliegen, verbindlich. Das heißt, sie gelten für alle Personen und Einrichtungen in der EU, alle Bürgerinnen und Bürger der EU unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und alle nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats gegründete Unternehmen und Organisationen.

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