Auserlesene Aussagen sind keine Argumente.
Sondern schlichte Sichtweisen. Die man entweder mit Fakten (wenn man sie kennt) unterlegen kann - oder eben auch nicht.
Du hast keine Fakten geliefert,(...)
Da hapert es schon bei der Definition der Begriffe.
Selbstverständlich können Aussagen Argumente sein, denn Aussagen können Fakten beinhalten oder hinreichend glaubwürdig sein.
Ob das so ist, hängt davon ab, wie eine Aussage inhaltlich begründet ist und wie plausibel die Aussage ist.
Auch die Tatsache, dass jemand eine Aussage getätigt hat, kann ein Fakt sein.
Folglich können auch Aussagen gültige Argumente sein.
Daher habe ich Fakten - im Sinne von anerkannten Sachverhalten - geliefert und kann fairerweise auch danach fragen.
Es war auch berechtigt danach zu fragen, da nicht erkennbar war, warum die einen russischen Aussagen für plausibel gehalten werden und die anderen nicht.
Ob die Aussage "auserlesen" ist, spielt übrigens für die Beurteilung, ob sie ein gültiges Argument beinhaltet keine Rolle. Wahrheit sollte nicht mit Mehrheit verwechselt werden.
Dass russische Truppen in die Ukraine einmarschiert sind und es dort einen Krieg gibt, bei dem die Russen Gebiete besetzten, ist ein anerkannter Sachverhalt, den ich nicht in Frage gestellt habe und um den es hier auch nicht geht.
Jedoch ist deine den Russen untergeschobene Absicht für den Krieg wiederum deine Ansicht und keine anerkannte Tatsache.