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Re: eine Frage zur Überschrift

venice12 schrieb am 21.08.2023 13:25:

Den völkerrechtlichen Aspekt kann ich nicht erklären, aber den praktischen.
Was passiert, wenn Ukraine und Russland verhandeln, kann man sehen an

a. Minsk 2
b. dem Umgang mit dem Verhandlungsergebnis von Istanbul vom Frühjahr 2022

In beiden Fällen war erkennbar: entschieden wird woanders. Warum also mit Hänschen reden, wenn Hans entscheidet?

Genau da liegt ja mein Problem. Laut Budapester Memorandum wurde der Ukraine die politische Unabhängigkeit zugesagt. Wenn aber jetzt die Ukraine nicht selbstständig entscheiden kann, dann ist diese ja nicht politisch unabhängig und dann wäre es ja ein Verstoß gegen das Budapester Memorandum. Es gab ja damals auch klare Sicherheitsgarantien, welche bei einem Verstoß ja eigentlich greifen müssten... Wie ist das dann völkerrechtlich zu bewerten?

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