Ausmaß und Qualität der Waffenlieferung an die Ukraine lassen Diskussionen zu, ob hier schon eine indirekte Gewaltanwendung vorliegt. Man müsste dann das Recht auf kollektive Selbstverteidigung in Anspruch nehmen und das auch dem UN-Sicherheitsrat anzeigen. Man wäre dann aber Konfliktpartei.