Pearphidae schrieb am 17.02.2024 10:31:
Wenn reine Wohngebiete beschossen werden sind es auch dann keine mililtärischen Ziele, wenn sich in diesen auch Soldaten aufhalten - z.B. zum Schutz vor einfallenden vergewaltigenden und folternden Feinden.
Auch Luftabwehrsysteme zur Verteidigung machen aus einem zivilen Objekt kein mililtärisches.
Doch, genau das sind militärische Ziele, und diese innerhalb ziviler Ansammlungen zu haben ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Himmel, machst du hier Kremelpropaganda?
Scheint so, du behauptest grade ein, das Kiew systematisch das Völkerrecht bricht.
Zivile Ziele werden dann zu militärischen, wenn aus diesen heraus Angriffe auf entfernte feindliche Stellungen außerhalb der zivilen Siedlung erfolgen.
Das ist natürlich völliger Unsinn.
Du darfst zivile Bereche nicht als Rückzugsgebiet nutzen, wo hast du bitte den Unsinn her?
Ein Soldat ist immer ein militärisches Ziel, deshalb muss er von der Zivilbevölkerung getrennt verpflegt werden und darf nicht zwischen dieser Wohnen, denn er ist immer Soldat. Deshalb schlafen Soldaten in Kasernen, selbst im Frieden.
Sollte man wissen und das Kriegsrecht durchlesen, ehe mit wilden Hypothesen falsche Verdächtigungen aufgestellt werden.
Les das noch mal, was es über Kombatanten sagt, wie diese sich zu verhalten haben, und wie die von der Zivilbevölkerung zu trennen sind.
Was du beschreibst sind Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.