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  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: 90km in 2 Jahren

nickless_guy schrieb am 17.02.2024 11:57:

Pearphidae schrieb am 17.02.2024 10:31:

Wenn reine Wohngebiete beschossen werden sind es auch dann keine mililtärischen Ziele, wenn sich in diesen auch Soldaten aufhalten - z.B. zum Schutz vor einfallenden vergewaltigenden und folternden Feinden.

Auch Luftabwehrsysteme zur Verteidigung machen aus einem zivilen Objekt kein mililtärisches.

Doch, genau das sind militärische Ziele, und diese innerhalb ziviler Ansammlungen zu haben ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Himmel, machst du hier Kremelpropaganda? Scheint so, du behauptest grade ein, das Kiew systematisch das Völkerrecht bricht.

Kiew DARF selbstverständlich Terroristen überall im eigenen Land unter Beschuss nehmen - völlig egal, ob die in Blümchenkleid oder Uniform ihr Unwesen treiben.

Das Sie DAS nicht wissen... unglaublich!

Zivile Ziele werden dann zu militärischen, wenn aus diesen heraus Angriffe auf entfernte feindliche Stellungen außerhalb der zivilen Siedlung erfolgen.

Das ist natürlich völliger Unsinn. Du darfst zivile Bereche nicht als Rückzugsgebiet nutzen, wo hast du bitte den Unsinn her?
Ein Soldat ist immer ein militärisches Ziel, deshalb muss er von der Zivilbevölkerung getrennt verpflegt werden und darf nicht zwischen dieser Wohnen, denn er ist immer Soldat. Deshalb schlafen Soldaten in Kasernen, selbst im Frieden.

WELCHE ukrainischen Armeen haben denn zivile Bereiche als Rückzugsgebiet benutzt? WO und WANN GENAU soll das denn gewesen sein? Hmmmmm...?

Wirklich seltsam, wie sie die Fakten verwechseln: Natürlich ist ein Soldat ein militärisches Ziel - aber ein ziviles Objekt wie z.B. ein Krankenhaus wird durch den Aufenthalt einzelner Soldaten trotzdem nicht zu einem militärischen Ziel.

Da Sie offensichtlich nicht in der Lage sind, das Kriegs-/Völkerrecht zu lesen, hier extra für Sie im Zitat: "Die Zivilbevölkerung bleibt auch dann Zivilbevölkerung, wenn sich unter ihr einzelne Personen befinden, die nicht Zivilpersonen sind."

https://www.bmvg.de/de/themen/friedenssicherung/humanitaeres-voelkerrecht

Ich bin schier fassungslos über Ihre Unwissenheit.

Sollte man wissen und das Kriegsrecht durchlesen, ehe mit wilden Hypothesen falsche Verdächtigungen aufgestellt werden.

Les das noch mal, was es über Kombatanten sagt, wie diese sich zu verhalten haben, und wie die von der Zivilbevölkerung zu trennen sind. Was du beschreibst sind Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Wenn schon, dann bitte Kombattanten!

Es sind keine streitbaren Tanten. Das Wort hat seinen Ursprung in "com" (zusammen) und "battuere" (schlagen).

Nicht zu fassen...
...wie sich jemand mit soviel Unwissen so weit aus dem Fenster lehnen kann:

Militärische Objekte sind solche, die "auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt" (Art. 52 Abs. 2 ZP I).

Nur militärische Objekte dürfen angegriffen werden. Zivile Objekte dürfen hingegen niemals das Ziel eines Angriffs sein (vgl. Art. 48 Zusatzprotokoll I der Genfer Konventionen). Ein Angriff ist selbst dann zu unterlassen, wenn er sich zwar gegen ein militärisches Objekt richtet, die Schäden unter der Zivilbevölkerung aber zu dem erwarteten militärischen Vorteil außer Verhältnis stehen.

Und jetzt...
zitieren Sie doch bitte, wo genau geschrieben steht, dass sich ein Soldat an einem zivilen Ort nicht schützend vor Zivilisten stellen dürfe oder sich dieser Ort dadurch in ein militärisches Objekt verwandele.

Steht nirgends? Nasowas... 🤣

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