Crass Spektakel schrieb am 19.10.2023 17:11:
Nö, das ist bedingt tatsächlich wahr.
Es war in der DDR im Rahmen der Druckerei-Gewerkschaft nicht zulässig Zeitungen in Umlauf zu bringen die älter als ein halbes Jahr waren. Galt allerdings nur für Tageszeitungen zum Zwecke der Informationsverteilung und geschäftsmäßige Verbreitung. Wer damit ein Feuer angezündet hat oder einen Fisch drin eingewickelt hat hat nichts falsch gemacht. Hättest Du sie aber in Berlin auf der Straße verteilt... Verstoß gegen Gewerkschaftsregeln.
Aber ja, es war kein "Gesetz", nur eine eine Gewerkschaftsregeln.
die Aussage war:
in der DDR war es verboten Zeitungen länger als ein halbes Jahr aufzuheben.
Und das ist eine glatte Lüge. Immer noch. Da interessieren auch nicht irgendwelche Gewerkschaftsregeln. Lüge bleibt Lüge. Es hat dir niemand verboten, Zeitungen aufzuheben. Es wuren auch regelmäßig Ausschnitte aus älteren Zeitungen veröffentlicht. Auch die Verlage hatten Archive.
CAOS