Schon wieder so ein Beitrag auf Telepolis, der sagt: liebe vergewaltigte Ukraine, warum wehrst Du Dich noch, lass es über Dich ergehen, dann bekommst Du weniger blaue Flecken.
Liebe Telepolis Redaktion, Russland begeht den zweite Völkermord nach 1930 an der Ukraine, die Definition von Völkermord auch nach deutschem Recht (und bitte nicht sagen, das wäre anderswo auch ständig passiert, ja, das mag sein, es geht um jetzt in der Ukraine und nicht gestern auf dem Mars), ich denke dass da ein moralische Kompass den Nordpol verloren hat:
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) das Töten eines Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“In § 6 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches wie auch im schweizerischen Strafgesetzbuch[3] ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.