GrenSo schrieb am 25.07.2023 12:08:
Somit steht noch immer die Aussage im Raum, dessen Überprüfung Russland bisher nicht ermöglicht hat, dass die Dächer des AKWs bzw. die Dächer der Reaktoren und Turbinen der Blöcke 3 und 4, mit Sprengstoff versehen wurden und man somit bei einer möglichen Sprengung oder einer Detonation dessen, die Ukraine eines Luftangriffes oder Artilleriebeschusses beschuldigen könnte.
Naja, aber das ist ja nicht das Thema des Artikels von Petrick/Neuber, der vom 6.6.23 stammt und am 25.7.23 aktualisiert wurde! Da geht es ja nur um die Landminen im äußeren Bereich des AKW-geländes.
Ob es auf den Dächern des AKW Sprengstoffladungen gibt, und warum die Dächer nicht von der IAEV begutachtet werden dürfen, darüber schreiben Petrick und/oder Neuber -bei Bedarf- in einem anderen Artikel....