Sumari schrieb am 03.10.2023 12:59:
In Deutschland sind bereits Personen wegen des neuen Absatz 5 im §130 StGB verurteilt worden, weil sie abweichende Meinungen über den Konflikt in der Ukraine geäußert hatten.
Um den Pragraphen mal zu bennenen:
5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
Ich persönlich denke, das jeder Mitbürger, den man diesen Tatbestand nachweisen kann, bestraft gehört.
Schlimm ist nicht der Paragraph... ...schlimm ist zunehmende Zahl von Mitbürgern, die ihre eigene Meinung nicht mehr von einem Straftatbestand unterscheiden können/wollen.
Und dann werfen sie sich ohne wirkliches Ziel/ohne Stringenz und ohne Logik notfalls einem Regime in die Arme, in der allein schon die Benennung des Ukraineüberfalls als "Krieg" unter Strafe steht...
...man kann nur noch den Kopf schütteln!