rheinmoses schrieb am 30.04.2024 23:07:
Ihr Unverständnis ist für mich völlig rätselhaft. Es ist doch sonnenklar, dass sich solche deutschen Gesetze primär an deutschen Staatsbürger wenden. Also noch einmal für die etwas langsameren Denker: Ja es ist für jeden Deutschen verboten, sich an einem Angriffskrieg zu beteiligen oder diesen auch nur vorzubereiten.
Eben gerade nicht. Das Vorbereiten ist nach Absatz (2) ohnehin nur noch strafbar, wenn es tatsächlich zu einem Krieg oder ganz konkreten Gefahr für die Bundesrepublik kommt. Die Gruppe der Vorbereiter, die dann nicht auch mit Umsetzen dürfte sehr überschaubar sein.
Und dann können tatbeteiligte nur noch jene sein, die tatsächlich einen Staat in ihrem Kriegssinne lenken können...
Jeder Normalo oder Mithelfer ist also damit außen vor.
Und natürlich wird die deutsche Politik nie von einem Angriffskrieg sprechen, sondern immer humanitäre Missionen, Verteidigunggemeinschaften ode Beistandsverpflichtungen, notfalls halt präventiv interüretiert, aus dem Hut zaubern.
Ich vermag hier nicht zu ekennen, wer hier jemals von dieen Paragaphen bedroht sein sollte.