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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Du suchst im falschen Text

Artillerist schrieb am 12.09.2024 12:59:

Zu den Kriegsverbrechen in internationalen Konflikten gehören zum einen „schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949, (...) gegen die nach dem jeweiligen Genfer Abkommen geschützten Personen oder Güter“. Als Handlungen werden folgende in Artikel 8 Abs. 2 a) angegeben:
- vorsätzliche Tötung;
- Folter oder unmenschliche Behandlung einschließlich biologischer Versuche;
...

Du suchst im falschen Text.
Hier mußt Du suchen:

Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs:
Art. 8 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer vii):
„rechtswidrige Vertreibung oder Überführung14 oder rechtswidrige Gefangenhaltung;“
Art. 8 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer viii):
„die unmittelbare oder mittelbare Überführung durch die Besatzungsmacht eines Teiles ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet oder die Vertreibung oder Überführung der Gesamtheit oder eines Teiles der Bevölkerung des besetzten Gebiets innerhalb desselben oder aus diesem Gebiet;“

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dez. 1948:
Art. II Buchstabe d):
„Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;“
Art. II Buchstabe e):
„gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.“

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.09.2024 13:50).

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