Absolut. Wobei die zum Teil schon dort sind & man natürlich sich anschauen muss, was denn konkret passiert ist.
Auch zu beachten ist, dass Kriegsverbrechen nur dann in DH angeklagt werden müssen, wenn sie nicht schon woanders - rechtsstaatlich - verhandelt wurden. Z.B. My Lai und anderes wurde von der US Justiz behandelt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.09.2024 11:28).