Ach das ist alles so kompliziert. Wenn ich Leo frage, wie in Minsk 2 die Rolle der Garantiemächte festgelegt ist, dann sagt es mir:
Im Minsker Abkommen II (Minsk II) von 2015 wurden die Garantiemächte, Deutschland, Frankreich und Russland, verpflichtet, die Einhaltung der Vereinbarungen zu überwachen und zu garantieren. Bei Nichteinhaltung sollten sie gemeinsam intervenieren, um den Konflikt zu beenden und die Friedensprozesse wieder in Gang zu setzen.
Die Art der Intervention würde nicht festgelegt, was auch kritisiert wurde...