GrenSo schrieb am 23.08.2024 11:23:
Die Kompaktheit des Systems ermöglicht auch eine potenzielle Installation auf Dächern staatlicher Gebäude, wie dem Verteidigungsministerium in Moskau.
Oder auch auf Privatgebäuden, Krankenhäusern, Kindergärten, Supermärkten und sonstigen zivilen Infrastrukturen, welche nicht durch den Gegner angegriffen oder beschossen werden darf. 😉
Im Völkerrecht gibt es bezüglich dem Schutz solcher Einrichtungen neben notwendigem Vorsatz auch stets eine Einschränkung wie "... die keine militärischen Ziele sind". Sobald eine solche Anlage auf dem Dach ist, gilt dieser Schutz nicht mehr. Die Installation selbst ist dann ein Kriegsverbrechen, sofern die dort anwesenden Zivilpersonen nicht vorher für die Dauer der Installation evakuiert wurden - nicht ein Angriff auf diese.
Das hab ich bereits vor etlichen Jahren bei den Olympischen Spielen in London kritisiert, als man Luftabwehr auf Wohngebäuden installiert hat. Die Gebäude werden dadurch zu kriegsvölkerrechtlich legitimen Zielen. Dessen sollte man sich im Konfliktfall bewusst sein, wenn die Armee meint, irgendwelches Gerät in deinem Vorgarten aufstellen zu müssen.