elklynx schrieb am 26.01.2024 12:43:
Das Versprechen, auf eine NATO-Osterweiterung zu verzichten, war halt nie Vertragsbestandteil, sondern persönliche Angebotanpreisung von ein oder zwei Unterhändlern. Das mag schäbig sein, aber es ist kein Vertragsbruch. Vertragsbruch bezeichnet den Bruch des Vertrages und nicht die Falschheit irgendwelches Verkäufergesabbels, das dann nicht im Vertrag landet.
Der KSE-Vertrag ist nicht der 2+4 Vertrag zur deutschen Einheit, sondern behandelt die konventionellen Truppen sowie deren Bergrenzung und Reduzierung in Europa.
Der KSE-Vertrag wurde auch nicht wegen Vertragsbruch hinfällig, sondern weil er Kontingente an konventionellen Waffen für die NATO und den Warschauer Pakt vorschrieb.
Nachdem der Warschauer Pakt sich aufgelöst hatte und die NATO neue Mitglieder aus den ehemaligen Reihen des Warschauer Paktes aufgenommen hatte, funktionierten die im KSE-Vertrag vorgesehenen Kontingente für konventionelle Waffen nicht mehr und ergaben aufgrund der neuen Außengrenzen der NATO auch keinen Sinn mehr.
Aus diesem Grund wurde 1999 der Angepasste KSE-Vertrag verhandelt und unterzeichnet, der Kontingente an konventionellen Waffen nach Land und Regionen begrenzte und den Russland, die Ukraine, Kasachstan und Belarus ratifizierten, der aber von den NATO-Staaten niemals ratifiziert wurde und dessen Ratifizierung auch 8 Jahre nach der Unterzeichnung von den NATO-Staaten nocht nicht mal in Angriff genommen wurde.
Damit wurde der Angepasste KSE-Vertrag nicht völkerrechtlich rechtskräftig und es galt damit weiterhin der nicht mehr brauchbare "alte" KSE-Vertrag.