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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Zu 1.

Die Aussage dauerhaft neutral bleiben zu wollen hat ich nicht die UdSSR gefordert

Im OP stand aber, dass es eine Bedingung seitens der UDSSR für die Entlassung der Ukraine aus dem Staatenbund war. Und das ist falsch.

Wenn dem so wäre, wäre jede Selbstverpflichtung belanglos.

Die Frage ist, ob es sich um eine "Selbstverpflichtung" handelt oder um eine Absichtserklärung. Der Satz "The Ukrainian SSR solemnly declares its INTENTION of becoming a permanently neutral state that does not participate in military blocs" spricht für eine Absichtserklärung. Sonst würde die Erklärung die gerade erklärte Souveränität ja in einem wichtigen Punkt, nämlich der Bündnisfreiheit, gleich wieder einschränken. Aus so einer Erklärung können andere Parteien keine Rechte ableiten, noch hat sie den gleichen Rang wie die Verfassung. In der steht drin, dass die Ukraine die Mitgliedschaft in der NATO anstrebt - im Zweifel gilt die Verfassung, die ja quasi die konkrete und ständig weiterentwickelte Ausgestaltung der Souveräntitätserklärung ist.

Es wäre jedenfalls ein dreister Akt der Selbstermächtigung, wenn ein Nachbarland unter Gewaltandrohung die Durchsetzung einer Erklärung einfordert, in der es keine Vertragspartei ist. Das könnte ggf. nur die Ukraine selber, alles andere ist das was man "Einmischung in innere Angelegenheiten" nennt.

Bei der GUS ging es mir um das Thema Rechtsnachfolge der Sowjetunion. Für die internationalen Verpflichtungen ist tatsächlich die GUS in diese Nachfolge eingetreten, nicht Russland alleine. Aber da es sich bei der Souveränitätserklärung nicht um ein internationales Abkommen handelt, ist das in diesem Fall ohnehin irrelevant.

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