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mehr als 1000 Beiträge seit 15.02.2021

Re: Kleiner Schönheitsfehler

new_nick_new_luck_2 schrieb am 15.07.2024 19:40:

Mountain View schrieb am 15.07.2024 17:46:

hdwinkel schrieb am 15.07.2024 16:43:

In unserem GG seht einer der stärksten Sätze überhaupt:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Ja, und damit sind alle Menschen gemeint.

Da steht nicht, dass der Staat ein Recht dazu hat, seine Bürger für ein Stück Land in den Tot zu schicken. Das Leben selbst ist unmittelbares Menschenrecht.

Bitte erkläre das Putin, der schickt im Moment täglich tausend Leute in den Tod. Und die bringen womöglich vorher noch Ukrainer um, die ihnen nichts getan haben.

Und unterstütze die Ukraine, die dies Menschenrecht für sich bewahren will. Auf Wunsch der eigenen Bürger.

Unabhängig vom Wesensgehalt und davon, wer damit gemeint ist, gilt das deutsche Grundgesetz in Deutschland. Es gilt nicht in der Ukraine oder in Russland, die haben jeweils eigene Gesetze.

Was hat das mit der Ukraine zu tun? Soll die sich jetzt nach Allensbach oder infas richten?

Wenn das deutsche Grundgesetz dort gilt, warum nicht auch das?

Die Ukraine hat auch eine Verfassung, die die Menschenrechte garantiert, die kämpfen für ihre eigenen Menschenrechte.

Hier ein Auszug der offiziellen Übersetzung ins Englische:

Section I
GENERAL PRINCIPLES

Article 1. Ukraine shall be a sovereign and independent, democratic, social, law-based state.

{For official interpretation of Article 1, see Constitutional Court Judgment No. 3-rp/2012 of 25 January 2012}

Article 2. The sovereignty of Ukraine shall extend throughout its entire territory.

Ukraine shall be a unitary state.

The territory of Ukraine within its present border shall be indivisible and inviolable.

Article 3. The human being, his or her life and health, honour and dignity, inviolability and security shall be recognised in Ukraine as the highest social value.

Human rights and freedoms and guarantees thereof shall determine the essence and course of activities of the State. The State shall be answerable to the individual for its activities. Affirming and ensuring human rights and freedoms shall be the main duty of the State.

https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/en/254%D0%BA/96-%D0%B2%D1%80#Text

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