Stoneburner schrieb am 12.06.2024 09:26:
Porcupine17 schrieb am 12.06.2024 08:49:
Stoneburner schrieb am 12.06.2024 00:10:
PippiLangstrumpf schrieb am 11.06.2024 23:29:
Nein, es ist absolut kristallklar geregelt im Gesetz über den Kriegszustand.
https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/389-19/ed20231019#Text
Artikel 19 verbietet Parlaments- und auch Präsidentschaftswahlen während des Kriegszustands. Das Parlament entscheidet alle 90 Tage über eine Verlängerung des Kriegsrechts und solange bleiben sowohl Parlament, als auch der Präsident im Amt.
Ganz so einfach ist es nicht, auch wenn lt. Verfassung die Wahlen ausgesetzt sind, gibt es eigentlich keine Ausnahme für die Amtszeit des Präsidenten, wenn die ausläuft sollte eigentlich die Regierungsgewalt an den Parlamentsvorsitzenden "Ruslan Stefantschuk" übergeben werden, der bis zu den nächsten Wahlen die Amtsgeschäfte leiten würde.
Ukrainische Rechtsexperten sind sich nicht einig wie vorzugehen ist und wollten das ganze durch das Verfassungsgericht klären lassen, aber die Sache an das Verfassungsgericht zu übergeben wird im Moment ausgesetzt.
Klitschko und Saluschni versuchen das zu einzuleiten.Da ist die Verfassung aber ganz eindeutig:
Article 108
The President of Ukraine exercises his or her powers until the assumption of office by the newly-elected President of Ukraine.
The powers of the President of Ukraine terminate prior to the expiration of term in cases of:
1) resignation;
2) inability to exercise his or her powers for reasons of health;
3) removal from office by the procedure of impeachment;
4) death.https://rm.coe.int/constitution-of-ukraine/168071f58b
Da steht wie ein Präsident vorzeitig abgesetzt werden kann, das ist ja nicht relevant in der aktuellen Situation, weil die Amtszeit ja vorüber ist.
Das ist ja genau was der ukrainische Verfassungsrat klären möchte.
Du hast den ersten Satz gelesen?
The President of Ukraine exercises his or her powers until the assumption of office by the newly-elected President of Ukraine.
Der Rest danach dürfte damit auch immer noch relevant sein, z.B. Selenski könnte also immer noch durch Rücktritt das Amt abgeben auch wenn die Amtszeit abgelaufen ist.
Relevanter Artikel:
Стаття 103. Президент України обирається громадянами України на основі загального, рівного і прямого виборчого права шляхом таємного голосування строком на п'ять років.
Artikel 103. Der Präsident der Ukraine wird von den Bürgern für eine Amtszeit von fünf Jahren auf der Grundlage allgemeiner, gleicher und direkter Wahlen bei geheimer Stimmabgabe auf fünf Jahre gewählt.
Da gibts keine Ausnahmen.
Deswegen sollte der Parlamentsvorsitzende übernehmen, so ists in der Verfassung vorgesehen.
Welchen Artikel meinst du da? Artikel 112? Der gilt explizit nur wenn eines der in Artikel 108 genannten vier Ereignisse (Rücktritt, Erkrankung, Amtsenthebung oder Tod) eingetreten ist. Sonst greift der nicht. Selenski bleibt im Amt bis sein neugewählter Nachfolger es antritt.
Article 112
In the event of the pre-term termination of authority of the President of Ukraine in
accordance with Articles 108, 109, 110 and 111 of this Constitution, the
execution of duties of the President of Ukraine, for the period pending the elections
and the assumption of office of the new President of Ukraine, shall be vested in the
Chairperson of the Verkhovna Rada of Ukraine. The Chairperson of the
Verkhovna Rada of Ukraine, for the period of executing the duties of the
President of Ukraine, shall not exercise the authority envisaged by subparagraphs
2, 6-8, 10-13, 22, 24, 25, 27 and 28 of Article 106 of the Constitution of Ukraine
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.06.2024 15:12).