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  • Ignoramus-et-Ignorabimus

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2017

Re: Einsichten

mann-oh-mann schrieb am 10.03.2023 19:37:

wie gut, daß dir hier niemand auf den Leim geht!
auch einen Gruß an deine Kollegen/Claqueure.

bei uns gilt ein Wort, und wenn 100ha Land verkauft werden. und wenn einer meint, was in irgendeinem Vertrag steht, gilt, und das dagegen stehende Wort nicht - dann wird er mit dem Land nicht glücklich. garantiert!

du solltest auf Versierungsertreter umschulen. aber die werden bei uns auch nicht glücklich.

das kann dann aber nicht in Deutschland sein. Bei uns ist zwar der Kaufvertrag grundsätzlich nicht an eine Form gebunden, kann also mündlich, schriftlich, durch konkludentes Handeln oder eine sonstwie erzielte übereinstimmende Willenserklärung geschlossen werden.

Ausgenommen davon sind Kaufverträge über Immobilien, also auch dein Acker. Die bedürfen zwingend der Schriftform und der notariellen Beurkundung. Sonst wirst du mit deinem Acker nicht glücklich ;)

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