Soviel geschrieben, nur um zu sagen…
Nach den Regelungen der Charta der Vereinten Nationen (UN) ist ausschließlich der UN-Sicherheitsrat befugt, militärische Zwangsmaßnahmen gegen einen Staat zu verhängen. Für den NATO-Einsatz lag kein UN-Beschluss vor.
ps… das ist ein Zitat der rechtlichen Beurteilung…. Du weißt ja wo du es findest.