arteschneuz schrieb am 12.04.2022 08:46:
Natürlich ist ein Angriffskrieg immer völkerrechtswidrig - es sei denn, man hat anerkannte Beweise, dass man einem eigenen Angriff zuvorkam.
Aber der Vergleich des Überfalls der Wehrmacht auf Polen oder die "Spezialoperation" Enduring Freedom beim Überfall der USA auf den Irak mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine zu vergleichen, ist eine Verhöhnung der hunderttausenden von Opfern in Polen und dem Irak.
Russland geht militärisch in diesem Krieg völlig anders vor, was nach nun über 50 Tagen die zivilen Opferzahlen bestätigen. Diese liegen nach aktuellen UN-Berichten bei 1651 (Stand 10. April) ... die Dunkelziffer mag bestimmt höher sein, aber der Vergleich mit Polen (über 100000) und dem Irak (Schätzungen gehen bis zu 600000) ist nun mal wirklich in meinen Augen eine Verhöhnung der Opfer - auch wurden in Polen und im Irak die Infrastrukturen vollends zerstört, inklusive breit angelegten Bombardierungen von Zivilisten.
Also, wenn man schon Opferzahlen vergleicht, dann bitte UN_Bestätigte mit UN-Bestätigten, oder Schätzungen mit Schätzungen. Aber nicht hier so und da anders.
Solche Schätzungen wie im Irak für die Toten 2003-2006 kann man sowieso erst hinterher machen, wenn man wieder Statistiken zur Verfügung hat. Da sind übrigens auch die "mit" und nicht "am" Krieg gestorbenen mit drin - Herzinfarkte und so!
Die derzeitige UN-Zahl für die Ukraine ist absolut lächerlich und dürfte sich auf die namentlich bekannten Einzelfälle beschränken.