Mircutux schrieb am 12.04.2022 08:46:
Ein Krieg selbst mag alles mögliche sein, aber kein Kriegsverbrechen.
Da ist allerdings durchaus umstritten. Ein Angriffskrieg wird nach den Nürnberger Prozessen gemäß folgender Definition:
„Verbrechen gegen den Frieden: nämlich: Planen, Vorbereiten, Einleiten oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen.“
durchaus als strafbar und somit als Verbrechen angesehen. Dass sich das explizit gegen die Achsenmächte richtete, kan eigentlich nicht wirklich als ernsthafter Einwand dagegen betrachtet werden.