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  • Interstar

109 Beiträge seit 13.11.2003

Allerdings lag nicht Wagenknecht, sondern die ARD mit ihrer Darstellung falsch

Zitat aus dem Artikel

Allerdings lag nicht Wagenknecht, sondern die ARD mit ihrer Darstellung falsch.
Im Bericht des hohen Kommissars für Menschenrechte der UN (OHCHR) vom September 2022 findet sich dazu eine entsprechende Passage:

Dreißig Fälle wurden von russischen Streitkräften oder Strafverfolgungsbehörden begangen, 2 Fälle wurden von ukrainischen Streitkräften oder Strafverfolgungsbehörden begangen und 11 Fälle wurden von Zivilisten oder Mitgliedern der territorialen Verteidigungseinheiten begangen. Alle Formen sexueller Gewalt sind Menschenrechtsverletzungen, und einige vom OHCHR dokumentierte Fälle können auch Kriegsverbrechen darstellen.
OHCHR, September 2022
https://ukraine.un.org/sites/default/files/2022-09/ReportUkraine-1Feb-31Jul2022-en.pdf

Das ist aber schon ein starkes Framing was der Autor hier macht. Im Zitat aus dem OHCHR Dokument (Seite 15, Punkt 54) wurden doch glatt die Fußnoten "weggelassen". Dort heißt es nämlich, dass die russischen Fälle

Rape, gang rape, forced nudity, beating and electrocution to genitals, unwanted sexual touching, being forced to watch an act of sexual violence against another person, being forced to commit a sexual act against another person, unjustified body and cavity searches, threats of sexual violence.

betreffen und die 2 ukrainischen Fälle

Forced nudity, threats of sexual violence.


und die anderen 11 Fälle

Forced public stripping.

betreffen.

Nun sind "Forced nudity, threats of sexual violence" und "Forced public stripping" auch verachtenswert, aber meilenweit von dem was der russischen Seite vorgeworfen wird entfernt.

In dem Sinne bezieht sich das "einige vom OHCHR dokumentierte Fälle können auch Kriegsverbrechen darstellen" mit großer Wahrscheinlichkeit nur auf die russchischen Taten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.03.2023 14:37).

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