Das ist ein riesiger Unterschied.
Aussetzen ist wie beim DVD Player die Pausetaste zu drücken, abschaffen wie die DVD wieder zur Videothek zurückbringen.
Die Hürden zur Reaktivierung der Wehrpflicht sind erheblich niedriger, als im Artikel angenommen.
Zitat:
Aufgrund § 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG) ist die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes im Frieden seit 1. Juli 2011 ausgesetzt. Damit ist die Wehrpflicht zwar nicht abgeschafft; diese lebt jedoch nur auf, wenn der grundgesetzlich geregelte Spannungs- oder Verteidigungsfall festgestellt wird.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/wehrdienst-bfd
Bei einem mit mit 2/3 Mehrheit festgestellten Spannungsfall wäre die Wehrpflicht bis 60 also ein Automatismus - Leute können - müssen aber nicht eingezogen werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Spannungsfall
Allerdings kann das Wehrpflichtgesetz auch schon vorher - wie 2011 - mit einfacher Mehrheit - wieder in den vorherigen Zustand zurückversetzt werden.
Aber bereits heute gilt im Spannungsfall / Verteidigungsfall ein Ausreiseverbot für wehrpflichtige Männer bis 60.
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html
Also hofft lieber darauf, dass Russland nicht auf die Idee kommt, Spannungen an der NATO Grenze zu erzeugen - sonst finden sich plötzlich ganz viele hier in diesem Forum ohne Vorwarnung im Schützengraben wieder. Vielleicht solltet ihr mal überdenken, dass es doch besser wäre - im eigenen Interesse - die Ukraine zu unterstützen.