Jemanden als "Verbrecher" zu bezeichnen, ohne ein "mutmaßlich" davorzusetzen ist, solange diese Person nicht von einem ordentllichen Gericht rechtskräftigt verurteilt wurde, Verleumdung. Denn bis dahin gilt (zumindest in einem Rechtsstaat) die Unmutsverschuldung Unschuldsvermutung.
Sollte Ihnen, da sie ja Freiheit, Menschenrechte und Demokratie so vehement zu verteidigen vorgeben, eigentlich bekannt sein.
"Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden!"
Legen sie eigentlich ihre moralischen Maßstäbe auch an sich selbst an? Sie wissen schon: "Ein jeder kehr' vor seinem Tor, da hat er Dreck genug davor!"