"Einer Erklärung vom 25. Februar auf der offiziellen Regierungs-Webseite des Interimspräsidenten Turtschinow zufolge stützt sich der Machtübergang von Janukowytsch auf Turtschinow vom 23. Februar in der entsprechenden Resolution der Werchowna Rada[207][208] auf Artikel 112 der ukrainischen Verfassung.[209] Nach Meinung vieler politischer Beobachter war Janukowytsch gleichwohl rein juristisch gesehen weiterhin rechtmäßiger Präsident der Ukraine.[208][210][211] Spiegel Online legt hierzu dar, dass gemäß Artikel 108 der ukrainischen Verfassung die Amtsperiode des Präsidenten lediglich infolge seines Todes, wegen Rücktritts, aus gesundheitlichen Gründen oder „im Zuge eines Amtsenthebungsverfahrens“ enden könne.[208] Die Voraussetzung für ein Amtsenthebungsverfahren seien gemäß Artikel 111 Fälle von „Hochverrat“ oder Vorliegen eines anderen Verbrechens. Auf Antrag des Parlaments müsse dann eine Untersuchungskommission gebildet und auch das Verfassungsgericht zu einer Prüfung eingeschaltet werden.[208] „Erst wenn solche Prüfverfahren die Voraussetzungen für eine Amtsenthebung als gegeben erachten, kann die Rada mit einer Dreiviertelmehrheit den Präsidenten seines Amtes entheben.“ (Spiegel Online)[208] Dazu fehlten 9 Stimmen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Euromaidan#Bildung_einer_%C3%9Cbergangsregierung_und_Ank%C3%BCndigung_vorgezogener_Pr%C3%A4sidentschaftswahlen