Nun ist eine umfassende Analyse nötig.
Die in diesem Artikel leider nicht geleistet wird.
Dies gilt besonders für die – außer Russland – Beteiligten am Minsk II-Abkommen vom 12. Februar 2015. Es verpflichtet die Ukraine zu einer Verfassungsreform, die den beiden abtrünnigen Provinzen einen Autonomiestatus innerhalb der ukrainischen Staatsgrenzen gewährt.
Weshalb es gerade für Russland nicht gilt, bleibt im Dunkeln. Vielleicht weil man dann hätte erwähnen müssen, dass Minsk II nicht nur die Verpflichtung der Ukraine zu einer Verfassungsreform vorsah, sondern auch zuallererst eine
Unverzügliche und umfassende Waffenruhe
sowie unter anderem auch die
Wiederherstellung der vollen Kontrolle über die Staatsgrenze durch die ukrainische Regierung im gesamten Konfliktgebiet
oder den
Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen
Keiner dieser Punkte wurde durch Russland oder die Separatisten eingehalten. Stattdessen wird an der russischen Propaganda weitergestrickt, das Abkommen Minsk II hätte nur Verpflichtungen für die Ukraine beinhaltet.
Zu den Staatschefs, die sich zur Unterstützung der Umsetzung des Abkommens verpflichteten, gehören der damalige französische Präsident und die damalige deutsche Bundeskanzlerin. Deren Außenminister war bis 2017 der heutige Bundespräsident.
Das ist korrekt. Aber da der Artikel ja vorgibt, eine umfassende Analyse zu sein, leider trotzdem gelogen. Zum großen Pech von Herrn Scholz ist die Originalerklärung als Anlage II zur Resolution 2202 des UN-Sicherheitsrats dokumentiert:
Erklärung des Präsidenten der Russischen Föderation, des Präsidenten der Ukraine, des Präsidenten der Französischen Republik und der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Maßnahmenpakets zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, angenommen am 12. Februar 2015 in Minsk
Der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, der Präsident der Französischen Republik, François Hollande, und die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Angela Merkel, bekräftigen ihre uneingeschränkte Achtung der Souveränität und der terri-
torialen Unversehrtheit der Ukraine. Sie sind der festen Überzeugung, dass es zu einer ausschließlich friedlichen Lösung keine Alternative gibt. Sie sind fest entschlossen, zu diesem Zweck einzeln und gemeinsam alle möglichen Maßnahmen zu treffen.
Vor diesem Hintergrund unterstützen die Staats- und Regierungschefs das am 12. Februar 2015 angenommene und unterzeichnete Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, das von allen Unterzeichnern des Minsker Protokolls vom 5. September 2014 und des Minsker Memorandums vom 19. September 2014 unterschrieben wurde. Die Staats- und Regierungschefs werden zu diesem Prozess beitragen und ihren Einfluss auf die jeweiligen Parteien ausüben, um die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets zu erleichtern.
Deutschland und Frankreich werden technische Expertise für die Wiederherstellung des Bankensektors in den betroffenen Konfliktgebieten zur Verfügung stellen, möglicherweise durch die Schaffung eines internationalen Mechanismus zur Erleichterung von Sozialtransfers.
Die Staats- und Regierungschefs teilen die Überzeugung, dass eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und Russischen Föderation der Beilegung dieser Krise förderlich sein wird. Zu diesem Zweck unterstützen sie die Fortsetzung der trilateralen Gespräche zwischen der Europäi-
schen Union, der Ukraine und Russischen Föderation über Energiefragen mit dem Ziel, nach dem Gas-Paket für den Winter weitere Folgeschritte zu vereinbaren.
Sie unterstützen ferner trilaterale Gespräche zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und Russischen Föderation, um praktische Lösungen für Bedenken zu erreichen, die Russischen Föderation mit Blick auf die Umsetzung des tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union geäußert hat.
Die Staats- und Regierungschefs bekennen sich unverändert zur Vision eines gemeinsamen humanitären und wirtschaftlichen Raums vom Atlantik bis zum Pazifik auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung des
Völkerrechts und der Prinzipien der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.
Die Staats- und Regierungschefs fühlen sich der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen weiter verpflichtet.
Zu diesem Zweck vereinbaren sie die Schaffung eines Aufsichtsmechanismus im Normandie-Format, der in regelmäßigen Abständen zusammentreten wird, und zwar in der Regel auf der Ebene hoher Beamter der Außenministerien.
Wir haben in den Jahren zwischen 2015 und 2022 gesehen, wie intensiv Herr Putin seine Verpflichtung sowohl aus dem (von Russland unterzeichneten) Abkommen Minsk II zum Abzug seiner Soldaten aus der Ukraine als auch aus seiner Erklärung, seinen Einfluss auf die Separatisten wahrzunehmen, ignoriert hat.
Dazu kein Wort von Herrn Scholz. Nichts. Null. Nada.
[...] (Unsachlicher Part durch die Forenadministration entfernt.)
Das Posting wurde von einem Administrator editiert (20.04.2023 11:56).