Niemand käme auf die Idee, dass es ja zwei für eine Vergewaltigung [...] braucht.
Der Gesetzgeber offenbar schon (vgl. §177 StGB: "Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person ...)
Im Übrigen kenne ich die Begriffe "Selbstverletzung" und "Autoaggression",
von "Selbstvergewaltigung" habe ich allerdings noch nicht gehört.
Viele Grüße
scm
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.06.2024 18:24).