Es hat sich ein inhaltlicher Fehler in Form einer vergessenen Quellenreferenz einschlichen:
Auch möchte ich zwei Fachbücher Zitieren -- die z.T. bei Wikipedia falsch wiedergegeben werden -- was "Verwirrung" stiften kann.
1.) Fehlerhafter Abschnitt:
"Hätte wir hier im Westen auf die "Sprachregelung" Annexion verzichtet und korrekter von einer umstrittenen / fragwürdiger Seezession gesprochen[2] -- die man nicht anerkennen sollte."
Richtig ist:
"Hätte wir hier im Westen auf die "Sprachregelung" Annexion verzichtet und korrekter von einer umstrittenen / fragwürdiger Seezession gesprochen[3] -- die man nicht anerkennen sollte."
Mit Zitat Völker(Straf)rechtlicher Prof. Merkel [3]:
"Aber das [Behauptung der Annexion] ist Propaganda. Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten. "
2.) Zitate zu den vertretenen Aussagen -- aus den Büchern [1] und [2].
a.) Zur nicht-Anerkennung von Annexionen, Zitat [1] Kapitel 5, Teil 2 "Annexion":
"Unter Annexion versteht man den gewaltsamen Erwerb fremden Territoriums durch einen Staat zu Ungunsten eines Anderen.
...
Ein durch Androhung oder Anwendung von Gewalt [sprich durch Annexion] vollzogener Gebietserwerb darf nicht als rechtmäßig anerkannt werden "
b.) Zur anerkennungsfähigen "Heilung" des Gebietserwerbs einer Annexion ohne die verbotene
und unwirksame Anerkennung der Annexion selbst, Zitat [2] 1. Teil: Der Tatbestand der Inkorporation -- B Abgrenzung von der Annexion, Seite 111 :
"... im Anschluss ab einen ursprünglich rechtswidrigen Gebietserwerb [ der Annexion]das Eingreifen eines anderen anerkannten Rechtsgrund für den Erwerb der territoralen Souveränität zuläßt.
In diesem Fall entstünde das Gebietsrecht nicht "aus" dem Unrecht (...) der vorangegangenen Annexion, sondern unabhängig von dieser durch die Erfüllung ... eines selbständigen Erwerbsgrundes ... z.B. einer nachfolgenden Zession ..."
(Andere anerkannte Rechtsgründe wären Sezession. Inkorperation -- bei Annexionen vor 1947 ggf. auch Ersitzung etc.)
Kurz die Annexion selbst ist nicht heilbar / nicht anerkennbar aber eine "neue" Rechtsgrundlage für denselben Gebietserwerb (wie Zession oder Sezession etc) würde den Tatbestand der Annexion beenden und den Gebietserwerb legitimieren.
(aber ab Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage -- nicht rückwirkend)
Konkretes BSP dafür:
Das UN-Status-Referendum 1999 im durch 1975 von Indonesien annektierten Ost-Timor [4] mit folgen zwei Optionen [4]:
"Do you accept the proposed special autonomy for East Timor within the Unitary State of the Republic of Indonesia?"
or
"Do you reject the proposed special autonomy for East Timor, leading to East Timor's separation from Indonesia?
Es gab eine Mehrheit die für die Unabhängigkeit gestimmt hatte.
Hätte die Mehrheit für für Verbleib in Indonesien gestimmt hätte das Referendum eine neue anerkennungsfähige Rechtsgrundlage für die Gebietshoheit Indonesiens über Osttimor geschaffen und die "illegale" Annexion beendet und Osttimor "legal" zu Teil Indonesiens gemacht.
Quellenangaben:
[1] Knut Ipsen "Völkerrecht", Verlag C.H.Beck -- beliebige Ausgabe
[2] Oliver Dörr, Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession, 1995
[3] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Unabh%C3%A4ngigkeitsreferendum_in_Osttimor_1999
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.04.2024 18:45).