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Avatar von oldman123
  • oldman123

mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2003

Hier scheint manchen Floristen entgangen zu sein,...

... weil von den Medien unbeachtet oder einfach ignoriert, was die Bundesregierung öffentlich kund getan hat:

Linke fragt nach Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines
Kleine Anfrage - 14.11.2022 (hib 655/2022)
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-921048

Drucksache 20/4303
08.11.2022
https://dserver.bundestag.de/btd/20/043/2004303.pdf

Antwort der Bundesregierung
Drucksache 20/4964
15.12.2022

(inklusive der Fragen)
https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004964.pdf

"Die Fragen 6 bis 6d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Fragen aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen.

Eine Offenlegung der erfragten Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten, Kenntnisstand, Methodik und Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure entsprechende Rückschlüsse ziehen und entsprechende Abwehrstrategien entwickeln könnten. Ferner sind Gegenstand der Frage solche Informationen, die den Restriktionen der „Third-Party-Rule" unterliegen, welche den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste betrifft. Die Bedeutung der „Third Party Rule" für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss 2BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rz. 162 bis 166) gewürdigt."

Wer noch Fragen hat, sollte sich direkt an die Bundesregierung wenden.

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