HarryPotter schrieb am 22.11.2022 18:00:
Demzufolge gäbe es keine Handhabe gegen Körperverletzung und Mord und Totschlag, wenn der Täter nicht staatlich ist.
Steile These. Ob die vor Gericht stand hält?
Das ist offenkundig kompletter Unsinn. Es bleibt festzustellen: Grundrechte gelten universell. Darum heißen sie ja so.
Aja, merkste selber. Klar sind Grundrechte universell, aber es gibt halt kein Grundrecht darauf, dass jede Lüge oder krude Theorie jedes Dorfdepps überall verbreitet werden müsste, auch wenn die Dorfdeppen es sich nachvollziehbarerweise wünschen.